Zuweisung & Abrechnung

Zuweisungen:
   -   Direktanmeldung möglich 
   -  Über Haus- und Kinderarzt/-ärztin (Bei „Krankenkassen Hausarztmodell“ muss die Überweisung
  durch Haus-/ Kinderarzt /-ärztin erfolgen)
   -  Schulpsychologische Dienste
   -  Kinderspital
   -  Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste

Kosten / Abrechnung:
   - Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkassen Grundversicherung getragen.
   - Der Selbstbehalt beträgt 10%
   - Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse. Es gilt der Tarmed Tarif gemäss Kranken-
  versicherungsgesetzt KVG. Die Rechnung geht i.d.R. an die Eltern, der Betrag
  (abzüglich 10% Selbstbehalt) kann bei der Krankenkasse rückgefordert werden. Auf
  Wunsch kann die Rechnungstellung direkt an die Krankenkasse erfolgen (Selbstbehalt
  von 10% wird von der Krankenkasse zurückgefordert)
   - Bei Verhinderung müssen Termine mindestens 24h im Voraus abgesagt werden,
  ansonsten werden sie in Rechnung gestellt (wird von der Krankenkasse nicht
  übernommen)